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Lohnsteuerkarte 2011 – Neues VerfahrenInformationen zum Lohnsteuerabzugs – Verfahren 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie vermutlich bereits wissen werden, wurde zum Jahresanfang die Beantragung der Lohnsteuerbescheinigungen umgestellt. Da es ab 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr gibt, wird Arbeitnehmern, die erstmalig eine nichtselbständige Beschäftigung aufnehmen, eine sogenannte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 ausgestellt (oder auch: Ersatzbescheinigung). Diese Bescheinigung ist beim für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt zu beantragen (Wohnsitzfinanzamt). Arbeitnehmer, die 2010 eine Lohnsteuerkarte erhalten haben, behalten diese auch für 2011. Ab 2012 wird das Lohnsteuerverfahren elektronisch erfolgen. Wir waren hierzu in den vergangenen Monaten landesweit mit diversen Meldebüros und Finanzämtern in Kontakt. Nun liegen uns auch erste regionale Erfahrungen vor. Grundsätzlich ergeben sich für unseren Service nach derzeitigem Stand folgende Änderungen: Durch die Verlegung der Zuständigkeit an die lokalen Finanzämter und das veränderte Antragsverfahren benötigen die Behördengänge nach Einreise etwas mehr Zeit als bisher. Sollten sich bei Ihren Mitarbeitern im letzten Jahr Änderungen ergeben haben, die eine Anpassung der Daten auf der Lohnsteuerkarte (von 2010) erfordern (z.B. Änderung des Familienstandes und damit der Steuerklasse oder Freibeträge), muss auch diese Anpassung vom Finanzamt vorgenommen werden. Sie haben Fragen zur Vorgehensweise in Ihrer Region? Bitte sprechen Sie uns an, wir erläutern Ihnen gern den aktuellen Stand und die Auswirkungen auf die Beantragung/ Änderung der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen auf unseren Erfahrungen mit regionalen Behörden basieren und unser Unternehmen keine Rechtsberatung leistet. |
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