Seit September 2011: eAT – der elektronische Aufenthaltstitel

Die herkömmlichen Aufenthaltstitel (i. d. R. Klebeetikett im Pass) wurden am 01.September 2011 durch einen elektronischen Aufenthaltstitel eAT im Kreditkartenformat abgelöst.
Zur Einführung des eAT wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Ziel ist es, die Aufenthaltstitel der EU zu vereinheitlichen und durch die Nutzung eines Chips mit biometrischen Daten die Sicherheit des Dokumentes zu erhöhen. Es wird für jeden Nicht EU- Bürger (auch Kinder) ein eigener eAT ausgestellt.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 30.04.2021 ihre Gültigkeit.
Da die neuen Aufenthaltstitel neben dem biometrischen Foto die Abnahme von Fingerabdrücken (jedes beantragenden Familienmitglieds ab 6 Jahren) und die Unterschrift in den Ausländerämtern erfordern, nimmt die Beantragung nun mehr Zeit in Anspruch. Auch die Gebühren für die Aufenthaltstitel wurden angehoben: Die klassische Aufenthaltserlaubnis kostet seit September 110 Euro, die Verlängerung 80 Euro.
Die neuen Aufenthaltskarten werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Bis die neue Karte ausgestellt wird, vergehen ca. vier bis sechs Wochen. Wer mit Visum einreist, kann in der Regel direkt die Arbeit aufnehmen. Bei den sogenannten “bevorrechtigten” Staatsangehörigen (Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, San Marino, Südkorea und USA) bieten die meisten Ausländerämter eine Zwischenlösung an, damit die Mitarbeiter nach Einreise ebenfalls schnell die Arbeit aufnehmen können. Die meisten Ausländerämter stellen – gegen eine geringe Gebühr – eine dreimonatige Übergangserlaubnis aus, die das Arbeiten gestattet.
Für weitere Informationen steht Ihnen RSB Deutschland GmbH gern zur Verfügung.