Grundsätze der Betreuung

Verlässlichkeit, Korrektheit, Kundenorientierung

Es ist unser Grundsatz, höchsten Qualitätsanforderungen unserer Auftraggeber zu entsprechen oder sie sogar zu übertreffen. Dafür wurde das RSB-Qualitätsversprechen formuliert.

Zur Durchführung einer erstklassigen Leistung gehört eine faire, transparente und sachgerechte Gebührenstruktur, die uns einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg ermöglicht. Ohne Ertrag können wir unsere Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Gesellschaftern und Lieferanten nicht erfüllen.

Wir beziehen unsere Einnahmen ausschließlich von unseren Auftraggebern. Auf dieser Grundlage der größtmöglichen Neutralität und Unabhängigkeit von anderen Marktpartnern gestaltet sich unser Vorgehen und unser Verhaltenskodex. Wenn Sie sich für RSB als Relocation Service entscheiden, dann haben Sie die Gewähr, dass folgende verbindliche Berufsgrundsätze eingehalten werden:

  1. RSB übernimmt nur Betreuungsaufträge, deren erfolgreiche Durchführung gewährleistet erscheint. Ein wichtiger Faktor für den Erfolg eines Betreuungsprojekts ist das gegenseitige Vertrauen aller Beteiligten. Voraussetzung ist, dass uns der Auftraggeber und sein Mitarbeiter offen alle für die Problemlösung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt. 
  2. RSB arbeitet ausschließlich innerhalb eines vorher mit dem Auftraggeber vereinbarten Kostenrahmens. 
  3. Weder unsere Mitarbeiter in der Zentrale noch unsere Counselor werden im Rahmen unserer Relocation Services als Immobilienmakler tätig. RSB makelt nicht selbst. Dadurch stellen wir für unsere Auftraggeber eine unabhängige und neutrale Zugriffsmöglichkeit auf das gesamte Marktangebot sicher, ohne dass es durch negative Einflüsse eines möglichen Konkurrenzverhaltens eingeschränkt wird. 
  4. RSB verpflichtet sich, weder von Immobilienmaklern noch von anderen Marktpartnern, mit denen wir bei der Ausführung unserer Betreuungsaufgaben für unsere Kunden zusammenarbeiten, Provisionen oder sonstige objekt- oder auftragsbezogene Zuwendungen entgegenzunehmen. Es soll damit ausgeschlossen werden, dass unsere Auftraggeber auf indirektem Wege höhere Drittkosten als notwendig bezahlen müssen.